EG 261 und EuGH-Rechtsprechung: die wichtigsten Urteile
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist kurz — ihre Auslegung prägt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Diese Seite bietet eine didaktische Übersicht zentraler Urteile mit Verweis auf EUR-Lex. Ausführliche Analysen finden Sie auch auf unserer englischen Fallrecht-Hub-Seite und der französischen Jurisprudenz-Übersicht.
Gültigkeit und Anwendungsbereich
IATA/ELFAA (C-344/04, 2006): EG 261 ist mit der Montreal-Konvention vereinbar. Text: EUR-Lex.
Wegener (C-537/17, 2018): Einzelbuchung mit EU-Abflug und Anschluss außerhalb der EU bleibt unter EG 261 — wichtig für Paris–Casablanca–Lagos-Routen.
Verspätung und Entschädigung
Sturgeon (C-402/07, 2009): 3-Stunden-Schwelle am Endziel → Entschädigung nach Artikel 7. EUR-Lex
Nelson v Lufthansa (C-581/10, 2012): Bestätigung von Sturgeon; pauschale Entschädigung kumulierbar mit Montreal-Schäden.
Folkerts (C-11/11, 2013): Bei Anschlussflügen zählt die Verspätung am Endziel, Entfernung von Start bis Ziel.
Annullierung
Krijgsman (C-302/16, 2017): 14-Tage-Information muss die Airline nachweisen — nicht das Reisebüro allein.
Außergewöhnliche Umstände
Wallentin-Hermann (C-549/07, 2008): Technische Defekte in der Regel nicht außergewöhnlich.
Krüsemann (C-195/17, 2018): Interner Streik nicht außergewöhnlich.
Pešková (C-315/15, 2017): Vogelschlag kann außergewöhnlich sein — Airline muss Ersatzmaßnahmen beweisen.
McDonagh (C-12/11, 2013): Vulkanasche — außergewöhnlich; Betreuungspflichten ohne zeitliche Grenze.
Nichtbeförderung
Rodríguez Cachafeiro (C-321/11, 2012): Überbuchung und operative Gründe lösen Entschädigung aus.
Praktische Nutzung
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Häufige Fragen
Was besagt das Sturgeon-Urteil?
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Allgemeine Information. Dieser Artikel bietet eine didaktische Zusammenfassung der geltenden Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Montrealer Übereinkommen, EuGH-Rechtsprechung) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Robin des Airs (Vertretungsmandat) oder einen Fachanwalt für Luftrecht.