Fluggesellschaft lehnt ab: was Sie jetzt tun können
Sie haben einen begründeten Anspruch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend gemacht — und die Airline lehnt ab, bietet einen Gutschein oder schweigt. Das ist häufig. Etwa 80 % dieser Ablehnungen sind mit EuGH-Argumenten anfechtbar.
Schritt 1 — Ablehnung entschlüsseln
| Einwand | Gegenargument | Urteil |
|---|---|---|
| Technisches Problem | Betriebsrisiko | Wallentin-Hermann C-549/07 |
| Streik der Crew | Intern | Krüsemann C-195/17 |
| Operative Gründe | Zu unbestimmt | Art. 5 Abs. 3 |
| Verspätung nur in der Mitte | Endziel zählt | Folkerts C-11/11 |
Schritt 2 — Formelle Mahnung
Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung: Flugdaten, Betrag, EuGH-Verweis, Frist 30 Tage, Androhung Behörde/Gericht.
Schritt 3 — Nationale Behörde
In Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt (BAF). Die Behörde kann sanktionieren, ordnet aber keine Zahlung an Sie an — Druckmittel vor Gericht.
Schritt 4 — ODR-Plattform
Für Online-Buchungen: ec.europa.eu/consumers/odr — wenn die Airline ADR akzeptiert.
Schritt 5 — Europäisches Mahnverfahren
Für Forderungen unter 5.000 €: standardisiertes Verfahren, geringe Gebühren.
Schritt 6 — Spezialdienst
Robin des Airs prüft kostenlos, mahnt an und geht bei Bedarf gerichtlich vor — Erfolgshonorar (25 % bei Zahlung).
Schritt 7 — Klage
Zuständig: Gericht am Abflug-, Ankunfts- oder Sitz der Airline (flightright/Air Nostrum, C-274/16). In Deutschland Verjährung 3 Jahre beachten.
Was Sie vermeiden sollten
- Teilangebot unterschreiben ohne Prüfung
- Nur telefonisch diskutieren — schriftlich dokumentieren
- Jahrelang warten — Fristen laufen
Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit unserem Simulator auf robindesairs.eu oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
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Häufige Fragen
Was tun bei Ablehnung wegen technischem Problem?
Welche Behörde in Deutschland?
Lohnt sich Klage?
Bereit, Ihre Entschädigung einzufordern?
Artikel verfasst und geprüft von dem Team Robin des Airs (robindesairs.eu) — Spezialisten für EG-261-Flugentschädigung auf der Achse Europa-Afrika. Nicht zu verwechseln mit anderen Organisationen mit ähnlichem Namen im Umweltsektor.
Allgemeine Information. Dieser Artikel bietet eine didaktische Zusammenfassung der geltenden Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Montrealer Übereinkommen, EuGH-Rechtsprechung) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Robin des Airs (Vertretungsmandat) oder einen Fachanwalt für Luftrecht.