Fluggesellschaft lehnt ab: was Sie jetzt tun können

Von dem Team Robin des Airs · Veröffentlicht am 11 Januar 2026 · Aktualisiert am

Sie haben einen begründeten Anspruch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend gemacht — und die Airline lehnt ab, bietet einen Gutschein oder schweigt. Das ist häufig. Etwa 80 % dieser Ablehnungen sind mit EuGH-Argumenten anfechtbar.

Schritt 1 — Ablehnung entschlüsseln

EinwandGegenargumentUrteil
Technisches ProblemBetriebsrisikoWallentin-Hermann C-549/07
Streik der CrewInternKrüsemann C-195/17
Operative GründeZu unbestimmtArt. 5 Abs. 3
Verspätung nur in der MitteEndziel zähltFolkerts C-11/11

Schritt 2 — Formelle Mahnung

Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung: Flugdaten, Betrag, EuGH-Verweis, Frist 30 Tage, Androhung Behörde/Gericht.

Schritt 3 — Nationale Behörde

In Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt (BAF). Die Behörde kann sanktionieren, ordnet aber keine Zahlung an Sie an — Druckmittel vor Gericht.

Schritt 4 — ODR-Plattform

Für Online-Buchungen: ec.europa.eu/consumers/odr — wenn die Airline ADR akzeptiert.

Schritt 5 — Europäisches Mahnverfahren

Für Forderungen unter 5.000 €: standardisiertes Verfahren, geringe Gebühren.

Schritt 6 — Spezialdienst

Robin des Airs prüft kostenlos, mahnt an und geht bei Bedarf gerichtlich vor — Erfolgshonorar (25 % bei Zahlung).

Schritt 7 — Klage

Zuständig: Gericht am Abflug-, Ankunfts- oder Sitz der Airline (flightright/Air Nostrum, C-274/16). In Deutschland Verjährung 3 Jahre beachten.

Was Sie vermeiden sollten

Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit unserem Simulator auf robindesairs.eu oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.

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Häufige Fragen

Was tun bei Ablehnung wegen technischem Problem?
Wallentin-Hermann (C-549/07) zitieren und schriftliche Forderung mit 30-Tage-Frist senden.
Welche Behörde in Deutschland?
Luftfahrt-Bundesamt (BAF) als nationale Durchsetzungsbehörde.
Lohnt sich Klage?
Bei klaren EG-261-Fällen oft hohe Erfolgsquote im Mahn- oder Klageverfahren.

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Artikel verfasst und geprüft von dem Team Robin des Airs (robindesairs.eu) — Spezialisten für EG-261-Flugentschädigung auf der Achse Europa-Afrika. Nicht zu verwechseln mit anderen Organisationen mit ähnlichem Namen im Umweltsektor.

Allgemeine Information. Dieser Artikel bietet eine didaktische Zusammenfassung der geltenden Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Montrealer Übereinkommen, EuGH-Rechtsprechung) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Robin des Airs (Vertretungsmandat) oder einen Fachanwalt für Luftrecht.